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Vermeidung von Scheinselbständigkeit

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Haben wir Ihr Interesse an unseren Beratungsleistungen rund um den rechtskonformen Einsatz von Fremdarbeitskräften geweckt?

 

Möchten Sie sich informieren über die Vermeidung von Scheinselbständigkeit und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung?

 

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Kennen Sie schon unser ergänzendes Service-Angebot, die Auditierung Ihrer Maßnahmen und Prozesse zur Sicherstellung des rechtskonformen Einsatzes externer Fremdarbeitskräfte?

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EXPERTEN-KNOW-HOW DURCH LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG

G-NE GmbH
Wirtschafts- und Technologieberatung

Leitzstr. 45
D-70469 Stuttgart

 

Tel.:   +49 (0)7 11 / 490 66 144

Fax:   +49 (0)7 11 / 490 66 146

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Scheinselbständigkeit – das unsichtbare Risiko

Vermeidung von Scheinselbstständigkeit und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung im Dienstleister- / Providermanagement

Scheinselbständigkeit von externen Mitarbeitern liegt dann vor, wenn z.B. ein Freiberufler zwar nach der  augenscheinlich vorliegenden Vertragsgestaltung selbständige Dienst- oder Werksleistungen für ein Unternehmen erbringt, aber nach der aktuellen Überarbeitung der Gesetze eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.

 

Diese Regelungen im Umfeld von Dienst- und Werkverträgen gem. aktueller Gesetzeslage sorgen für zunehmende Verunsicherung in Unternehmen. Es gilt daher, den Einsatz externer Mitarbeiter gesetzeskonform zu gestalten und bestehende Verträge sowie das gelebte Vertragsverhältnis detailliert zu prüfen, um dem Risiko der Scheinselbständigkeit & Scheinwerkverträge vorzubeugen.

 

Ergänzend kann aber selbst der Einsatz sozialversicherungspflichtiger Angestellter durch den Dienstleister Risiken beherbergen, beispielsweise in Form von unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung.

 

Wir beraten Sie beim Einkauf externer Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass Sie den Risiken eines Falscheinsatzes von Fremdarbeitskräften angemessen begegnen.

 

 

Unser Beratungsangebot

Scheinselbständigkeit tritt in Unternehmen häufig gänzlich unbemerkt auf und wird erst dann erkannt, wenn sich die Thematik längst zum Problem entwickelt hat.

 

Der Schwerpunkt unserer Beratung richtet sich daher auf die Strategien der systematischen Vermeidung von Scheinselbständigkeit, Scheinwerkverträgen sowie unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung.

 

Aber auch wenn sich die Problematik der Scheinselbständigkeit bereits in Ihrem Unternehmen eingestellt haben sollte, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie hinsichtlich der zu tätigenden Maßnahmen umfassend zu beraten.

 

Mit unserem langjährigen Know-how in der Einkaufsberatung von Unternehmen, allen voran denen der IT-Branche, unterstützen wir Sie durch kompetente und fundierte Beratung darin, externe Mitarbeiter innerhalb des gesetzlich gelegten Rahmens einzubinden.

 

Unsere Beratungsleistung gliedert sich hierin in die folgenden Phasen:

 

  • Einkaufsberatung Strategie  Bestandsaufnahme der unternehmerischen Situation mit besonderem Augenmerk auf den Bestandsverträgen
  • Einkaufsberatung Strategie  Detaillierte Risikobewertung hinsichtlich Scheinselbständigkeit (IST-Stand) und Abwägung möglicher Konsequenzen
  • Einkaufsberatung Strategie  Erarbeitung individueller Lösungsansätze zum Umgang mit kritischen Bestandsverträgen
  • Einkaufsberatung Strategie  Erarbeitung individueller Lösungsansätze für die Sicherstellung des rechtskonformen Einsatzes bei künftigen Aufträgen
  • Einkaufsberatung Strategie  Umsetzung von erarbeiteten Maßnahmenkatalogen & Lösungsansätzen

 

 

 Hiermit soll für Ihr Unternehmen sichergestellt werden, dass

 

  • Einkaufsberatung Strategie  Freiberufler nicht als scheinselbständig eingestuft werden
  • Einkaufsberatung Strategie  Werkverträge den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine Scheinwerkverträge vorliegen
  • Einkaufsberatung Strategie  Bei Arbeitnehmerüberlassung keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorliegt
  • Einkaufsberatung Strategie  Externen Arbeitskräften die Grundlage für Klagen auf Einstellung entzogen wird (Klagen auf Einstellung durch Fremdarbeitskräfte)

 

 

Ihr Risiko beim Falscheinsatz von Fremdarbeitskräften

Die Geschäftsführerhaftung bei Scheinselbständigkeit gründet in erster Linie auf dem Nichtabführen von Sozialabgaben und Steuern. Hierzu führt § 266a StGB zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt auf:

 

„(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

 

Das StGB bestimmt hier mit einem weiteren Paragraphen die Strafbarkeit des Geschäftsführers (§ 14 Abs. 1 Nr. 1) und weist diesem die damit einhergehende Geschäftsführerhaftung zu.

Kann nachgewiesen werden, dass der Geschäftsführer der GmbH die von den vermeintlich scheinselbständigen Arbeitskräften abzuführenden Anteile der Sozialversicherungsbeiträge der Krankenkassen vorenthalten hat, entstehen der Krankenkasse hieraus direkte Regressansprüche gegen den Geschäftsführer. Für diese nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen kann der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

 

Jetzt beraten lassen

 

Profitieren Sie von unserer Kompetenz

 

  • Einkaufsberatung Strategie  Wir beraten seit über 10 Jahren Unternehmen verschiedenster Branchen rund um die Vermeidung von Scheinselbständigkeit
  • Einkaufsberatung Strategie  Unsere Erfahrungen decken Unternehmen mit 3 externen Kräften ebenso ab, wie solche mit bis zu 1.000 Externen.
  • Einkaufsberatung Strategie  Wir arbeiten eng mit spezialisierten Juristen zusammen, um bestmögliche Rechtssicherheit für Sie zu erlangen
  • Einkaufsberatung Strategie  Wir treten als Trusted Advisor auf – Diskretion und Vertrauen stehen an erster Stelle
  • Einkaufsberatung Strategie  Wir prüfen Ihren Bestand, bewerten die Risiken, beheben Schwachstellen beim Einsatz und verankern dauerhafte Richtlinien und Prozesse rund um den Einsatz externer Fremdarbeitskräfte
  • Einkaufsberatung Strategie  Wir auditieren den Einsatz Ihrer Fremdarbeitskräfte und decken Unzulänglichkeiten im Umgang mit Externen auf.
  • Einkaufsberatung Strategie  Der Nachweis über etablierte Prozesse und Maßnahmen sowie die Verankerung von deren Einhaltung in Audit & Revision zählt mit zu den besten Strategien, der Geschäftsführerhaftung zu entgehen

 

Wir freuen uns auf Sie!

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