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Beratung Scheinselbständigkeit

Wir beraten Sie, wie Scheinverträgen und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung vorzubeugen ist.

GNE.PROVID
Scheinselbständigkeit vermeiden

GNE.PROVID ist unser Beratungsprodukt für den rechtskonformen Einsatz externer
Fremdarbeitskräfte in Ihrem Unternehmen

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Schulungen und Trainings

In unseren Schulungen und Trainings spezialisieren wir Ihren Einkauf hin auf die Belange des gesetzeskonformen Umgangs mit externen Arbeitskräften. Informieren Sie sich jetzt über unser Schulungsangebot.

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Ihre Frage an uns

Haben Sie eine Frage, zum Thema Scheinselbständigkeit? Wir helfen Ihnen gern weiter. Schreiben Sie uns einfach. Unser Experten-Team beantwortet Ihnen Ihr Anliegen schnell, unverbindlich und kompetent.

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Im Fall von Scheinselbständigkeit

Das beste Mittel gegen weitreichende Folgen der Scheinselbständigkeit besteht natürlich in einer entsprechend konsequenten Vorbeugung. Aber auch wenn Sie sich mit dem Ernstfall bereits konfrontiert sehen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

 

G-NE GmbH
Wirtschafts- und Technologieberatung

Leitzstr. 45
D-70469 Stuttgart

 

Tel.:   +49 (0)7 11 / 490 66 144

Fax:   +49 (0)7 11 / 490 66 146

Mail:   info@g-ne.de

SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT – DAS UNSICHTBARE RISIKO

Scheinselbständigkeit von externen Mitarbeitern liegt dann vor, wenn der jeweilige Freiberufler zwar nach der vorliegenden Vertragsgestaltung selbständige Dienst- und Werksleistungen für ein Unternehmen erbringt, aber nach der aktuellen Überarbeitung der Gesetze eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.

Diese Regelungen, beispielsweise im Umfeld von Dienst- und Werkverträgen gem. aktueller Gesetzeslage, sorgen für zunehmende Verunsicherung in Unternehmen, allen voran denen der IT-Branche. Es gilt daher, den Einsatz externer Mitarbeiter gesetzeskonform zu gestalten und bestehende Werkverträge detailliert zu prüfen, um dem Risiko der Scheinselbständigkeit vorzubeugen.

 

BERATUNG BEI SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT

Scheinselbständigkeit tritt in Unternehmen häufig gänzlich unbemerkt auf und wird erst dann erkannt, wenn sich die Thematik längst zum Problem entwickelt hat. Der Schwerpunkt unserer Beratung richtet sich daher auf die Strategien der Vermeidung von Scheinselbständigkeit, Scheinwerkverträgen sowie der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung.

Aber auch wenn sich die Problematik der Scheinselbständigkeit bereits in Ihrem Unternehmen eingestellt haben sollte, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie hinsichtlich der zu tätigenden Maßnahmen umfassend zu beraten.

 

UNSERE BERATUNGSLEISTUNGEN IM BEREICH SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT

Mit unserem langjährigen Know-how in der Einkaufsberatung von Unternehmen, allen voran denen der IT-Branche, unterstützen wir Sie durch kompetente und fundierte Beratung darin, externe Mitarbeiter innerhalb des gesetzlich gelegten Rahmens einzubinden.

 

Unsere Beratungsleistung gliedert sich hierin in die folgenden Phasen:

 

  • Scheinselbständigkeit BestandsaufnahmeBestandsaufnahme der unternehmerischen Situation
  • Scheinselbständigkeit Risikobewertungdetaillierte Risikobewertung hinsichtlich Scheinselbständigkeit
  • Lösungsansatz ScheinselbständigkeitErarbeitung individueller Lösungsansätze
  • Maßnahmenkatalog ScheinselbständigkeitUmsetzung der erarbeiteten Maßnahmenkataloge

 

Hiermit soll für Ihr Unternehmen sichergestellt werden, dass

 

  • Scheinselbständigkeit einstufenFreiberufler nicht als scheinselbständig eingestuft werden.
  • Scheinselbständigkeit WerkvertragWerkverträge den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine Scheinwerkverträge vorliegen.
  • Scheinselbständigkeit Arbeitnehmerüberlassungkeine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.
  • Scheinselbständigkeit externe Arbeitskräfteexternen Arbeitskräften die Grundlage für Klagen auf Einstellung entzogen wird (Klagen auf Einstellung durch Fremdarbeitskräfte).

 

 

 

Scheinselbständigkeit Arbeitgeber

 

BEI SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT TRÄGT MEIST DER ARBEITGEBER DIE SCHULD

Bei Feststellung von Scheinselbständigkeit trägt meist der Arbeitgeber die Schuld. Durch die Einordnung des externen Mitarbeiters als Arbeitnehmer droht die rückwirkende Zahlungspflicht von Kranken-, Renten-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Im Extremfall kann es sogar zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen einzelne Geschäftsführer kommen. Aber selbst wenn dies nicht eintreten sollte, ist der finanzielle Schaden häufig immens.

 

Um diesem Risiko in Gänze vorzubeugen, bieten wir Ihnen mit unseren Schulungen und Trainings die Möglichkeit, Ihren Einkauf im Thema Scheinselbständigkeit und Überlassung von Fremdarbeitskräften zu schulen.

Zu den Schulungen

Wir freuen uns auf Sie!

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