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Kriterien der Scheinselbständigkeit

Nach welchen Kriterien wird Scheinselbständigkeit beurteilt?

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Die beste Absicherung gegen Scheinselbständigkeit besteht natürlich in deren Vorbeugung. Wir schulen Ihren Einkauf darin, wie die Einbindung externer Fachkräfte anzugehen ist.

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SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT KRITERIEN

Scheinselbständigkeit kann sowohl für Unternehmer als auch für Freiberufler und andere externe Kräfte ein immenses Risiko darstellen. Wird der Arbeitskraft der Status des Selbständigen aberkannt, fallen für die Arbeitgeberseite häufig rückwirkende Zahlungen für Sozialversicherungsbeiträge an, die schnell in den sechsstelligen Bereich gehen können. Den Scheinselbständigkeit-Kriterien sollte vor diesem Hintergrund besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

 

Die diesbezügliche Kontrolle von externen Mitarbeitern und Freiberuflern hat mit der Neuregelung der Gesetzeswerke im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens stark zugenommen. Zugleich hat sich die Fülle an Scheinselbständigkeit-Kriterien maßgeblich erweitert, was eine konkrete Bewertung der spezifischen Situation weithin erschwert.

 

BEWERTUNG DER SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT

Ursprünglich wurde die Bewertung der Scheinselbständigkeit in erster Linie mit Hilfe eines festgelegten Kriterienkatalogs vorgenommen. Dies gilt heute nicht mehr. Die Betrachtungsweise der Thematik ist viel differenzierter geworden und der ehemals festgelegte Kriterienkatalog der Scheinselbständigkeit-Kriterien hat sich zu einem umfangreichen Indizienkatalog ausgeweitet.

 

Dies hat faktisch zu einer geringeren Rechtssicherheit geführt, da die Abschätzung, ob eine abhängige Beschäftigung im Sinne des Gesetzgebers vorliegt, nunmehr von einer Fülle von Faktoren abhängig ist. Scheinselbständigkeit-Kriterien, die unter diese ganzheitliche Betrachtungsweise fallen und jeweils im Einzelnen minutiös geprüft werden, sind unter anderem:

 

  • Scheinselbständigkeit Kriterien Unternehmendie Unternehmensorganisation
  • Scheinselbständigkeit Kriterien Praxisdie gelebte Praxis im täglichen Zusammenspiel mit dem Freiberufler
  • Scheinselbständigkeit Kriterien Kommunikationdie Kommunikationskanäle
  • Scheinselbständigkeit Kriterien Auftraggeberdie Weisungen des Auftraggebers
  • Scheinselbständigkeit Kriterien Vertragdie Vertragswerke
  • Scheinselbständigkeit Kriterien Maßnahmendie technisch-organisatorischen Maßnahmen

 

Diese Ausweitung des Indizienkatalogs erschwert die Entwicklung klarer Richtlinien für Unternehmen immens. Es gibt keine klaren Handlungsanweisungen mehr. Vielmehr steht eine Fülle einzelner Aspekte im Raum, die separat zusammengetragen und vor dem Hintergrund eines gesamtheitlichen Bildes geprüft werden müssen.

 

Ein erster Lösungsansatz kann in der Reduktion der Scheinselbständigkeit-Kriterien gesehen werden.

 

Checkliste

Ihre Externen arbeiten weisungsgebunden.
Arbeitszeiten werden weitgehend vorgegeben oder abgestimmt.
Wir stellen Arbeitsmittel (Büro, Telefon, PC) oder –methoden (Prozesse, Werkzeuge etc.) für die Externen bereit.
Wir nehmen wesentlichen Einfluss auf die Entstehung der Arbeitsergebnisse, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse passen.
Die Externen bringen Kenntnisse ein, die in unserem Hause sonst nicht vorhanden sind.
Interne und Externe Mitarbeiter teilen sich mitunter gleiche Aufgabengebiete.
Interne und Externe Mitarbeiter stimmen sich bei ähnlichen Aufgabengebieten ab; ggf. vertreten sie sich auch gegenseitig.
Externe besetzten auch Positionen auf Linienfunktion (dauerhafte Tätigkeiten; nicht nur reine Projekttätigkeiten).
Externe werden bei uns aktiv ins Unternehmen eingebunden, nehmen natürlich an Regelterminen, Abteilungsmeetings und Feierlichkeiten teil.
Externe arbeiten in einem festen Team mit.
Im gleichen Team sind auch Interne mit gleichartigen Aufgaben.
Externe nehmen an projektbezogenen Regelterminen (JourFix des PRojektteams) teil.
Externe nehmen auch an abteilungsbezogenen Regelterminen (JourFix der Abteilung) teil.
Externe nehmen auch an Betriebsversammlungen, Sommerfesten oder Weihnachtsfeiern teil.
Externe nutzen einen eigenen Mail-Account in unserem Hause.
Der Mail-Account weist die Person deutlich erkennbar als externen Mitarbeiter aus.
Unsere Kunden können bei hausinternen Meetings interne von externen Mitarbeitern sofort unterscheiden.
Externe nutzen einen festen Arbeitsplatz in unserem Haus.
Wie viele Tage die Woche ist der Externe / sind die Externen bei Ihnen im Haus?
Externe sind in aller Regel an festen Tagen, planbar im Haus.
Externe kommen und gehen wann sie wollen.
Externe können sich remote einwählen und für uns arbeiten.
Haben Sie Externe seit mehr als 18 Monaten im Haus?
Falls ja, wieviele?
Wir haben eine stets aktuelle Übersicht über unsere externen Ressourcen und wissen genau, wer schon wie lange im Haus tätig ist.
Wir prüfen Externe im Vorfeld des Einsatzes in unserem Haus, ob Sie auch wirklich unternehmerisch auftreten (WebSite, Visitenkarte etc.).
Wir prüfen und dokumentieren die Einsatzdauer jedes einzelnen Externen in einer Übersichtsliste.
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig?

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Scheinselbständigkeit Kriterien Berater

REDUKTION DER SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT-KRITERIEN

Die Reduktion der auf Scheinselbständigkeit hinweisenden Kriterien und Indizien stellt die größte Herausforderung im Kampf gegen Scheinselbständigkeit, Scheinwerkverträge und die unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung dar. Die jeweils anzulegende Maske einer solchen Kriterien-Reduktion gestaltet sich allerdings fallbezogen und unternehmensspezifisch.

 

Ein erster Lösungsansatz kann somit in der Reduktion der Scheinselbständigkeit-Kriterien gesehen werden. Stellen Sie sich in Anlehnung an die Fragestellungen der Sozialversicherer folgende Fragen, um einmal grob abzuschätzen, ob Scheinselbständigkeit ein Thema in Ihrem Haus sein könnte.

 

Arbeitet der Externe weisungsgebunden?

Weisungsgebundene Tätigkeiten sind einer der Hauptindikatoren für eine im Grunde abhängige und somit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

 

Salopp ausgedrückt: ein „echter“ Selbständiger bringt seine eigene Expertise ein und wird vor allem deshalb eingekauft, weil er Dinge weiß oder kann, die der Auftraggeber nicht weiß oder kann. Somit wird er auch selbst die notwendigen Arbeitsschritte bestimmen können und ist erfahrungsgemäß hinsichtlich Ort, Zeitpunkt und Reihenfolge der Tätigkeiten weitgehend frei in seinen Entscheidungen.

 

Alle Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich der Art und Weise wann, wo oder wie er seine Leistungen zu erbringen hat, sind im Umkehrschluss ein Hinweis auf eine abhängige Beschäftigung.

 

Die Fallstricke bestehen darin abzugrenzen, worin der Unterscheid besteht, zwischen einer fachlichen Aufgabenstellung oder Anforderung an ein Arbeitsergebnis und einer arbeitsrechtlichen Weisung in Bezug auf dieses Ergebnis.

 

Als kleine Orientierungshilfe sei gesagt: erlaubt ist zu sagen, WAS getan werden soll. Nicht erlaubt ist zu sagen, WIE etwas getan werden soll.

 

Wird der Externe in Ihre Organisation eingegliedert?

Arbeitet ein externer Mitarbeiter in einem Projekt mit, also in einem Team, das zeitlich begrenzt und mit einer ganz konkreten Aufgabenstellung zusammen kommt, dann spricht dabei viel dafür, dass er nicht fest in Ihre Organisation eingegliedert wird. Schließlich löst die Projektorganisation sich mit der Erfüllung des zeitlich begrenzten Projektzweckes irgendwann auch wieder auf. Zudem kann hier gut mit der Expertise für diesen speziellen Projektzweck argumentiert werden.

 

Erfüllt der externe Mitarbeiter jedoch Linienfunktionen, die fest in ihren Unternehmensabläufen verankert sind, dann ist eine Scheinselbständigkeit meist zu bejahen (Stichwort verlängerte Werkbank).

 

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tätigkeit eine Regelleistung ist, die dauerhaft erbracht werden muss (z.B. Sekretariatsaufgaben). Auch die Tatsache, dass es interne Mitarbeiter gibt, die gleichartige Tätigkeiten erfüllen, ist ein starkes Indiz für Scheinselbständigkeit.

 

Bestehen enge Leistungsbeziehungen zwischen internen und externen Kräften?

Arbeitet der Externe in einer festen Leistungskette zwischen Internen ist ebenfalls von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen. Dies ist dann der Fall, wenn Teilergebnisse von Internen bereitgestellt werden, diese vom Externen weiterbearbeitet und dann womöglich an weitere Interne weitergegeben werden (z.B. Sachbearbeiter Stelle die Aktenstapel entgegen nimmt, bearbeitet und weiter gibt).

 

Hier gibt es eine Fülle weiterer einzelner Kriterien die herangezogen werden, um dies abschließend zu beurteilen. Dazu gehören auch Themenstellungen wie subventionierte Verpflegung in der gemeinsamen Kantine, die Genehmigung von Abwesenheitszeiten durch Vorgesetzte, das Pflegen gemeinsamer Urlaubslisten etc.

 

Tritt der Externe unternehmerisch auf und trägt er unternehmerische Risiken?

Ganz pauschal gesagt: bei einem Externen, der über Jahre hinaus fünf Tage die Woche, von 9 bis 18 Uhr beim Kunden vor Ort sitzt, kann unterstellt werden, dass er gar nicht in der Lage ist, andere Kunden zu bedienen. Kann er damit überhaupt als Unternehmer bezeichnet werden?

 

Das kann er unter bestimmten Umständen; dennoch wird die Erklärungsnot größer, je länger der Einsatzzeitraum ist. Die Sozialversicherung wird hier tendenziell stark dazu neigen, eine Scheinselbständigkeit festzustellen.

 

Gleiches gilt für Externe, die über keine Webseite verfügen, keine eigenen Visitenkarten benutzen, keine Werbeausgaben tätigen und nicht einmal mit eigenen Arbeitsmitteln beim Kunden erscheinen. Auch dies sind Indizien dafür, dass diese keinerlei unternehmerisches Risiko tragen, sondern nur ihre Arbeitsleistung bzw. Arbeitszeit einbringen und dies somit tendenziell als scheinselbständig einzustufen ist.

 

Abschließende Betrachtung

Spätestens jetzt sollte dem geneigten Leser auffallen, dass zwischen den Themen auch starke Abhängigkeiten bestehen. Weisung – Eingliederung – Unternehmertum, das sind alles Faktoren, die aus verschiedensten Blickrichtungen betrachtet werden müssen, um eine ganzheitliche Bewertung vornehmen zu können. Darin liegt die große Komplexität bei der Beurteilung der einzelnen Kriterien und deren Abhängigkeiten.

 

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