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Das Status-Feststellungsverfahren – Harakiri im 21 Jahrhundert?

10. März 2018

Es gibt ein paar Rahmenbedingungen, deren genauere Prüfung die durchaus berechtigte Frage aufwirft, ob es wirklich eine gute Idee ist, das Status-Feststellungsverfahren auf freiwilliger Basis zu durchlaufen.

 

Das Status-Feststellungsverfahren – Harakiri im 21 Jahrhundert?

Das freiwillige Statusfeststellungsverfahren, eingeführt Ende der 90er Jahre, dient einem wohlgemeinten Zweck. Zitat der Deutschen Rentenversicherung: „Der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt“. Insofern darf dem Verfahren eine positive Intention zur Schaffung höherer Rechtssicherheit bei unklaren Auftragsverhältnissen unterstellt werden.

 

Dieser positive Zweck kann und soll grundsätzlich auch nicht in Zweifel gezogen werden.
Dennoch gibt es ein paar Rahmenbedingungen, deren genauere Prüfung die durchaus berechtigte Frage aufwirft, ob es wirklich eine gute Idee ist, das Statusfeststellungsverfahren auf freiwilliger Basis zu durchlaufen?

 

Es beginnt schon mit einem Statement im ersten Satz „… im Einzelfall … “. Dies macht deutlich, dass die individuellen Umstände eines jeden einzelnen Auftragsverhältnisses zu beleuchten und zu bewerten sind. Was auf dem Papier gut und richtig klingt, wird nur leider in der Praxis selten so gelebt. Zahlreiche Beispiele aus der gelebten Feststellungspraxis zeigen, dass hier – bildlich gesprochen – mit der Sense gearbeitet wird. Individuelle Verhältnisse werden wenig bis gar nicht berücksichtigt und mit Unbedacht gewählte, einzelne Äußerungen in dem Verfahren werden als alleinige Entscheidungsgrundlage herangezogen. Ein wenig pauschal ausgedrückt: Ein Hinweis auf eine abhängige Beschäftigung kann da schnell schwerer wiegen, als zehn Hinweise auf Selbständigkeit.

 

Hier könnte man auf den Gedanken kommen, dass vom Gesetzgeber vielleicht der Bock zum Gärtner gemacht wurde? Denn in der Tat kommen Bescheide mit Feststellung einer abhängigen Beschäftigung ja der deutschen Rentenversicherung selbst zu Gute.

 

Die Zeitschrift Brand Eins hat in einer Ausgabe aus dem Jahr 2010 den stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Sozialrechtsverbandes, Eberhard Eichenhofer, in diesem Kontext treffend zitiert: „Gesetze orientieren sich nun mal oft an handfesten ökonomischen Interessen, nicht an einem abstrakten menschlichen Ideal.“

 

Statistiken zeigen auch, dass ein deutlicher Anstieg der Feststellung abhängiger Beschäftigungen zu beobachten ist; von früher etwa 30% auf heute gut 50%. Nicht, weil den Sozialversicherungen böse Absichten zu unterstellen wären. Sondern weil die Rahmenbedingungen der Prüfung und die Auswahl sowie Interpretation der Indizien für oder wider eine Scheinselbständigkeit vom Gesetzgeber derart weich gefasst sind, dass von erheblichen Risiken auszugehen und der Ausgang eines Verfahrens kaum im Vorhinein abzuschätzen ist.
Als Unternehmer ist man verpflichtet, Risiken für das Unternehmen zu minimieren oder abzuwenden. Das freiwillige Statusfeststellungsverfahren ist in diesem Sinne ein Risiko das ein verantwortungsvoller Unternehmer kaum freiwillig eingehen sollte.

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