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Scheinselbständigkeit prüfen

Scheinselbständigkeit überprüfen mit G-NE.

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SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT VERMEIDEN

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Auf Scheinselbständigkeit prüfen

Einer Prüfung auf Scheinselbständigkeit stehen die meisten Unternehmen völlig unvorbereitet gegenüber. Wir stehen Ihnen im Bedarfsfall zur Seite.

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SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT PRÜFEN

Das Bedürfnis eine etwaige Scheinselbständigkeit prüfen zu lassen, kann aus ganz unterschiedlichen Gründen entstehen. Hierbei sollte dringend darauf geachtet werden, dass mit dem Vorliegen einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung und der potentiellen Feststellung von Scheinselbständigkeit bereits im Moment deren Prüfung große Risiken verbunden sein können.

 

Zum einen können durch die Prüfung der Deutschen Rentenversicherung und bei Nachweis von Scheinselbständigkeit direkte Ansprüche geltend gemacht werden, die hiernach nur noch schwerlich mit Hilfe eines Anwaltes abgewendet oder gemildert werden können. Zum anderen kann die Prüfung auf Scheinselbständigkeit eines Einzelfalls schon ausreichend sein, um eine unternehmensweite Prüfung aller vorliegenden Vertragsverhältnisse anzustoßen.

 

TYPISCHE AUSLÖSER FÜR DIE PRÜFUNG AUF SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT

 

  • Scheinselbständigkeit prüfen KlagenKlagen auf Einstellung durch (oftmals freigesetzte) externe Mitarbeiter
  • Scheinselbständigkeit prüfen StatusfeststellungsverfahrenStatusfeststellungsverfahren externer Mitarbeiter, die eigentlich die Bestätigung ihrer Selbständigkeit anstreben
  • Scheinselbständigkeit PrüfungRoutinemäßige Prüfungen der Sozialversicherungen auf Scheinselbständigkeit
  • Scheinselbständigkeit BetriebsprüfungBetriebsprüfungen oder Lohnsteuerprüfungen des Finanzamtes
  • Scheinselbständigkeit prüfen MitarbeiterWhistleblowing eigener Mitarbeiter
  • Scheinselbständigkeit prüfen ZollErmittlungen der Zollbehörden im Zusammenhang mit Schwarzarbeit

 

Scheinselbständigkeit prüfen lassen

SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT PRÜFEN LASSEN

Es gibt mehrere Optionen und Instanzen um das Vorliegen von Scheinselbständigkeit zu prüfen, die jeweils mit eigenen Risiken und Kompetenzgrenzen behaftet sind. Zu nennen wären hier die Prüfung auf Scheinselbständigkeit durch einen Anwalt, einen Steuerberater, die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung oder durch eine spezialisierte Unternehmensberatung.

 

Prüfung durch einen Anwalt:

Die rechtlich sicherste Option ist die Prüfung durch einen Anwalt. Da es allerdings kaum auf Scheinselbständigkeit hin spezialisierten Anwälte gibt, muss hier darauf geachtet werden, einen Juristen zu Rate zu ziehen, der sich sowohl im Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und bestenfalls sogar im Strafrecht ausreichend auskennt. Größte Lücke: es gibt kaum Anwälte, die sich ausreichend mit den besonderen Rahmenbedingungen und dem täglichen Geschäft in der Beschaffung von IT Leistungen auskennen. Die Bewertung erfolgt meist also ausschließlich aus „Paragraphen-Sicht“.

 

Prüfung durch einen Steuerberater:
Wer sich dazu entscheidet, vorliegende Vertragsverhältnisse mit Hilfe eines Steuerberaters auf Scheinselbständigkeit zu prüfen, der sollte beachten, dass der Bestand der Scheinselbständigkeit gerade im Steuerrecht äußerst freizügig definiert wird. Bezüglich sozialversicherungsrechtlichen Aspekten sind Steuerberater nicht in jedem Fall ausreichend qualifiziert, um rechtsverbindliche Aussagen treffen zu können. Zudem fehlt auch hier das beschaffungsrelevante Prozess Know-how.

 

Prüfung durch die Clearingstelle der DRV:
Es erscheint sicherlich als attraktives Angebot, durch das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenlos und schnell testen zu lassen, ob eine abhängige Beschäftigung und somit Scheinselbständigkeit vorliegt. Lautet das Ergebnis allerdings tatsächlich auf Feststellung von Scheinselbständigkeit, entspricht der Vorgang  nichts anderem als einer Selbstanzeige mit vermutlich recht weitreichenden finanziellen und rechtlichen Folgen. Ohne nähere Bewertung des Umstandes lässt sich zudem feststellen, dass die Zahl negativer Bescheide durch die Clearingstelle von Jahr zu Jahr konstant zunimmt. Eine freiwillige Prüfung ist generell eher kritisch zu überdenken.

 

Prüfung durch eine Unternehmensberatung:
Mit einem spezialisierten Unternehmensberater steht Ihnen die strategisch weitreichendste Kompetenz zur Seite, um den Aspekten der Scheinselbständigkeit umfassend und präventiv zu begegnen. Als eine eben solche Kompetenz verfügen wir über die notwendige Expertise, langjähriges Know-how im Einkauf von externen Dienstleistern und können Sie fachbereichsbezogen hinsichtlich der anzuwendenden Regelwerkes beraten. Ergänzend arbeiten wir eng mit Juristen zusammen und schließen somit die Lücke zwischen der rechtlichen Bewertung und der gelebten Praxis im IT-Beschaffungsmarkt.

 

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