GNE.PROVID ist unser Beratungsprodukt für den rechtskonformen Einsatz externer
Fremdarbeitskräfte in Ihrem Unternehmen
Scheinselbständigkeit vermeiden Sie am besten durch konsequente Vorbeugung. Wir bieten Schulungen und Trainings, die Ihren Einkauf optimal hierauf vorbereiten.
Wir haben uns durch unser langjähriges Know-how in der Einkaufsoptimierung besonders auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisiert. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
G-NE GmbH
Wirtschafts- und Technologieberatung
Leitzstr. 45
D-70469 Stuttgart
Tel.: +49 (0)7 11 / 490 66 144
Fax: +49 (0)7 11 / 490 66 146
Mail: info@g-ne.de
Häufig entsteht Scheinselbständigkeit einfach aus Unwissenheit oder auch Unachtsamkeit. Gerade in Fällen des Outsourcings an Freiberufler – hier allen Branchen voran in der IT – kann dies schnell zu einer brisanten Situation führen. Wenn die beschäftigte externe Arbeitskraft regelmäßig nach Vorgaben eines Unternehmens in dessen Räumlichkeiten und unter Zuhilfenahme dessen technischer Arbeitsmittel zugange ist, kann dies allein schon den Tatgestand der Scheinselbständigkeit erfüllen. Um dies zu vermeiden, gilt es, sich umfassend zu informieren oder die zuständige Stelle im Unternehmen entsprechend schulen und beraten zu lassen.
Zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Verstöße durch den falschen Umgang mit externen Arbeitskräften sollten Sie durch grundlegende technische und organisatorische Maßnahmen einen Rahmen schaffen,
Der sicherste Weg, um Scheinselbständigkeit umfassend zu vermeiden, besteht ganz einfach darin, sich umfassend und kompetent in diesem Fachbereich des Einkaufs beraten zu lassen. Denn es wird schnell offensichtlich, dass diese Aufgabe nicht nur durch das Verfassen von Richtlinien zu bewältigen ist. Vielmehr muss neben dem Rahmenwerk für die operative Beschaffung externer Kräfte auch eine strategische Bewertung erfolgen oder gar eine strategische Neuausrichtung des Unternehmens erwogen werden.
Der rechtssichere Umgang mit externen Arbeitskräften muss einen durch Maßnahmen und Regulierungen abgesicherten Rahmen erhalten, der die spezifischen Belange der einzelnen Fachbereiche ebenso berücksichtigt wie diejenigen des Einkaufs, der Rechtsabteilung, des Controllings und der Geschäftsleitung.
Scheinselbständigkeit zu vermeiden, ist zumeist eine Präventiv-Aufgabe. Am besten lassen Sie es als Arbeitgeber erst gar nicht so weit kommen. Prüfen Sie bei der Beschäftigung von Externen Arbeitskräften stets, ob die Kriterien der Scheinselbständigkeit erfüllt sind. Wiederholen Sie diese Prüfung in festgelegten Zeitintervallen immer wieder aufs Neue, da sich Scheinselbständigkeit fallspezifisch auch über die Zeit hinweg einstellen kann.
Bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung können Sie eine freiwillige Statusfeststellung beantragen und sich dergestalt über die konkrete Einordnung vergewissern. Von diesem Schritt raten wir jedoch ausdrücklich ab!
Zudem stellt die Rentenversicherung auch einen umfassenden Katalog über Berufsgruppen und deren Abgrenzung zwischen selbständiger und scheinselbständiger Beschäftigung bereit.
Sollten Sie eine ganz individuelle Frage zum Thema „Scheinselbständigkeit vermeiden“ gerne beantwortet wissen, können Sie natürlich auch einen unserer Spezialisten um Rat fragen. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und stehen Ihnen gerne mit fundiertem Experten-Know-how zur Verfügung.
G-NE GmbH Wirtschafts- und Technologieberatung | Leitzstr. 45 D-70469 Stuttgart |
Telefon | +49 (0)7 11 / 490 66 144 |
Telefax | +49 (0)7 11 / 490 66 146 |
info@g-ne.de | |
gne_procurement | |
G-NE Wirtschafts- und Technologieberatung GmbH |